Unter außerbörslichem Handel versteht man alle Transaktionen von Wertpapieren, die ohne die Beteiligung einer Börse direkt zwischen dem Käufer und Verkäufer abgewickelt werden.
Für den außerbörslichen Handel wird international auch die Abkürzung OTC (over the counter) verwendet. Auf diese Weise werden nicht nur Wertpapiere ohne Börsenzulassung (z.B. CFDs) oder nicht standardisierte Finanzderivate gehandelt, sondern auch börsennotierte Wertpapiere wie Aktien und insbesondere Zertifikate, Optionsscheine und Aktienanleihen.
In der Praxis:
Bei vielen Online Brokern können auch Privatanleger im außerbörslichen Handel aktiv werden. Außerbörsliche Handelspartner sind in erster Linie die Emittenten von Derivaten. Zu den bekanntesten außerbörslichen Handelpartnern in Deutschland gehören BNP Paribas, Commerzbank, Deutsche Bank, Vontobel. Neben diesen Großbanken gibt es mit dem Düsseldorfer Handelshaus Lang & Schwarz noch einen weiteren populären Direkthandelspartner.
Tradegate und Quotrix sind dagegen elektronische Börsenplätze und werden daher dem börslichen Handel zugerechnet.
Limithandel:
Ähnlich wie im Börsenhandel können auch mit den meisten Direkthandelspartnern mit Orderzusätzen wie z.B. Stop Loss gehandelt werden. Hier wird die Order im System des Brokers gespeichert, bis das Limit erreicht ist und dann an den Handelspartner geroutet. Ein “Abfischen” der Stopps durch den Handelspartner ist nicht möglich.
Vor- und Nachteile:
Die Vorteile des außerbörslichen Handels liegen insbesondere in den erweiterten Handelszeiten und den günstigeren Ordergebühren. Mit vielen außerbörslichen Handelspartnern kann von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gehandelt werden. Mit Lang & Schwarz sogar börsentäglich von 7:30 Uhr bis 23:00 Uhr und am Wochenende von 13:00 bis 15:00 Uhr (Samstags) bzw. 17:00 bis 19:00 Uhr (Sonntags). Diesen Service bieten allerdings nur wenige Broker an, da hier auch Mitarbeiter des Brokers anwesend sein müssen.
Die Konditionen sind in jedem Fall besser als im börslichen Handel, weil Maklercourtagen und Börsengebühren wegfallen. Häufig verzichten die Broker im Direkthandel auch auf die sonst üblichen handelsplatzabhängigen Gebühren. Zusätzlich zu diesen Preisvorteilen haben die meisten der hier gelisteten Onlinebroker sogenannte Premium-Handelspartner definiert, für die nochmals rabattierte Ordergebühren gelten. Meist unter der Prämisse, dass ein bestimmtes Ordervolumen erreicht wird (z.B. 500 € oder 1.000 €).
Nachteil ist die fehlende Preistransparenz. Außerhalb der Börsenzeiten, wenn die Referenzbörsen geschlossen haben, kann die Kursstellung nicht überprüft werden. Ebenso bei exotischeren Werten mit wenig Volumen kann die fehlende Markttransparenz auch zu schlechteren Kursstellungen führen.
Falls sich der Handelspartner einmal bei der Kursstellung zu seinen Ungunsten vertun sollte, gilt eine sog. Misstrade-Regelung. Nach dieser Regelung kann der Emittent in einem definierten Zeitfenster den Trade rückabwickeln.