Unter handelsplatzabhängigen Kosten versteht man alle Gebühren, die an einem spezifischen Handelsplatz entstehen.
Zu unterscheiden sind Gebühren, die der Broker erhebt und externen Kosten, die vom Handelsplatz in Rechnung gestellt werden (Börsengebühren, Makler-Courtage, Clearing, Börsensteuern).
Handelsplatzabhängige Kosten können an einer Parkettbörse wie zum Beispiel Frankfurt, Stuttgart, Hamburg, München oder Berlin anfallen, aber insbesondere auch am führenden elektronischen Handelsplatz Xetra.
Beliebt sind daher die anderen elektronischen Handelsplätze wie Tradegate, Quotrix, gettex und LS Exchange. Hier wird keine Börsengebühr erhoben. Daher sind diese Handelsplätze bei den meisten Brokern günstiger.
Aber auch im außerbörslichen Direkthandel kann der Broker eine Handelsplatzgebühr erheben.
Die Höhe der Kosten können je nach gewähltem Handelsplatz stark voneinander abweichen. In der Regel sind die Gebühren an den elektronischen Handelsplätzen niedriger als an den anderen Börsen, eine Makler-Courtage entfällt zum Beispiel. Anleger sollten sich vor der Ausführung einer Transaktion oder noch besser vor der Depoteröffnung über die genauen Kosten informieren. Seit MiFID II sind die Broker verpflichtet, vor einer Transaktion über die Kosten aufzuklären.
Broker agieren hier nicht einheitlich:
Die meisten Broker arbeiten hier mit Pauschalen. Es gibt aber auch einige wenige Broker, die auf der einen Seite handelsplatzabhängige Pauschalen abrufen und zusätzlich noch fremde Kosten/Börsengebühren/Maklercourtagen an den Kunden durchleiten.
Anleger sollten sich daher informieren, was eine Order auf Vollkostenbasis am bevorzugten Handelsplatz kostet. Einen Überblick über die Ordergebühren inklusive der handelsplatzabhängigen Entgelte finden Sie in unserem Ordergebühren Vergleich.