Unter handelsplatzabhängigen Kosten versteht man alle Gebühren, die an einem spezifischen Handelsplatz entstehen.
Zu unterscheiden sind Gebühren, die der Broker erhebt und externen Kosten, die vom Handelsplatz in Rechnung gestellt werden (Börsengebühren, Makler-Courtage, Clearing, Börsensteuern).
Handelsplatzabhängige Kosten können an einer Parkettbörse wie zum Beispiel Frankfurt, Stuttgart, Hamburg, München oder Berlin anfallen, aber an elektronischen Handelsplätzen wie Xetra, Tradegate oder Quotrix. Selbst im außerbörslichen Direkthandel kann der Broker eine Handelsplatzgebühr erheben.
Die Höhe der Kosten können je nach gewähltem Handelsplatz stark voneinander abweichen. In der Regel sind die Gebühren an den elektronischen Handelsplätzen niedriger als an den anderen Börsen, eine Makler-Courtage entfällt zum Beispiel. Anleger sollten sich vor der Ausführung einer Transaktion oder noch besser vor der Depoteröffnung über die genauen Kosten informieren. Seit MiFID II sind die Broker verpflichtet, vor einer Transaktion über die Kosten aufzuklären.
Broker agieren hier nicht einheitlich:
Einige Broker wie z.B. Flatex versuchen, die Kosten der Transaktionspartner 1:1 an den Kunden durchzuleiten („fremde Spesen“). Andere pauschalisieren diese Kosten in Form einer Abwicklungspauschale (Onvista Bank). Wieder andere weisen handelsplatzabhängige Pauschalen aus und leiten zusätzlich noch fremde Kosten an den Kunden durch.
Anleger sollten sich daher informieren, was eine Order auf Vollkostenbasis am bevorzugten Handelsplatz kostet. Einen Überblick über die Ordergebühren inklusive der handelsplatzabhängigen Entgelte finden Sie in unserem Ordergebühren Vergleich.